Anwaltsgebote dürfen ausschließlich von Mitgliedern der deutschen Rechtsanwaltskammern (z.B. Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, mit oder ohne Fachanwalt, Rechtsanwaltsgesellschaft) bzw. von deren Anwaltskanzleien und Anwaltssozietäten eingestellt werden.
Nein, ein Vertragsschluss zwischen Anwalt und Rechtsuchendem erfolgt über anwaltsgebot.de und ihre Unterseiten nicht.
Jedes Anwaltsgebot kostet 0,10 € pro Tag (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer), wobei allerdings das erste nach Registrierung veröffentlichte Anwaltsgebot nicht berechnet wird.
Weitere Kosten fallen nicht an.
Sie können Ihre Anwaltsgebote jederzeit ändern, beenden, wiedereinstellen oder löschen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
Die entsprechenden Funktionen finden Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, in Ihrer Anwaltsgebots-Zentrale.
Neben den Vorgaben des Berufsrechts (BRAO, BORA, RVG) gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen bei der Bestimmung der Höhe der Anwaltsgebote.
Um die Angemessenheit zwischen anwaltlicher Dienstleistung und Honorierung zu wahren, ist bei anwaltsgebot allerdings eine vom Anwalt anzusetzende Mindestvergütung von
50,00 € (inklusive Umsatzsteuer) vorgesehen.
Die Werbung mit kostenlosen Leistungen, z.B. kostenloser Erstberatung, ist zwecks Chancengleichheit aller werbenden Anwälte nicht gestattet.
Wenn Sie für Ihre anwaltliche Dienstleistung keinen Festpreis benennen können oder wollen, nutzen Sie bitte unsere Plattform anwaltsprodukt.de | Anwaltskompetenz finden.
Jeder Anwalt kann die von ihm gewünschte Zahl von Anwaltsgeboten einzustellen, es gibt keine Obergrenze.
Sie können Ihre über anwaltsgebot.de veröffentlichten Festpreise für Ihre Anwaltsleistungen ganz einfach auf Ihrer Kanzlei-Website einbinden.
Nehmen Sie hierzu in die Unterseite Ihrer Kanzlei-Website, wo Sie Ihre Mandanten über die Vergütung Ihrer Anwaltsleistungen informieren, beispielsweise folgenden Text auf:
Die Anwaltskanzlei …… bietet diverse Rechtsdienstleistungen zu Festpreisen an.
Bitte entnehmen Sie die Details hierzu unter anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis.
Verlinken Sie hierbei die Textzeile anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis mit Ihrem Kanzleiprofil unter anwaltsgebot.de.
Die Internet-Adresse Ihres Kanzleiprofils bei anwaltsgebot.de wird oben in Ihrem Internet-Browser angezeigt, nachdem Sie Ihr Kanzleiprofil aufgerufen haben.
Nutzen Sie für die Verlinkung folgenden HTML-Code:
<a href=“https://www.anwaltsgebot.de/berlin/kanzleiprofil/IHR-ANWALTSGEBOT-NAME“ target=“_blank“>anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis</a>
Falls Sie bei der Einbindung Ihrer Festpreise in Ihre Kanzlei-Website technische Hilfe benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail an info@anwaltsgebot.de.
Wir helfen gerne.
Bei der Veröffentlichung Ihres Anwaltsgebots haben Sie die Möglichkeit, die rechtliche Kategorie, in welcher das Anwaltsgebot gelistet wird, zu wählen.
Bitte beachten Sie aber, dass sich anwaltsgebot vorbehält, gegebenenfalls eine Neu-Kategorisierung vorzunehmen, z.B. Ihr Anwaltsgebot einer anderen (beispielsweise neu eröffneten) Kategorie zuzuweisen.
In der Rubrik Anwaltsgebote nach Rechtsgebiet („Alle Anwaltsgebote“) und bei der Anwaltsgebots-Suche („Suchen >> Anwaltsgebote zum Festpreis“) werden die Anwaltsgebote standardmäßig nach der Höhe des Festpreises gelistet, absteigend und beginnend mit dem höchsten Festpreis zuerst.
Dies dient dazu, dass der Rechtsuchende einen Gesamtüberblick der Bandbreite der Anwaltsgebote erhält.
Bei der Formulierung Ihres Anwaltsgebots achten Sie daher darauf, dass dieses einerseits die Akzeptanz der Rechtsuchenden findet, andererseits aber auch nicht zu niedrig ist, da niedrige Anwaltsgebote grundsätzlich weniger sichtbar sind als höhere Anwaltsgebote.
Bei gleich hohen Festpreisen der Anwaltsgebote werden in der Rubrik Anwaltsgebote nach Rechtsgebiet und bei der Anwaltsgebots-Suche (Suchen >> Anwaltsgebote zum Festpreis) die älteren Anwaltsgebote standardmäßig zunächst angezeigt.
Daher erzielen Sie durch eine möglichst frühzeitige Publikation Ihrer Anwaltsgebote eine Privilegierung gegenüber später eingestellten Anwaltsgeboten mit gleichen Festpreisen.
Bei der Registrierung wählen Sie selbst einen anwaltsgebot-Namen, der in der Internet-Adresse zu Ihrem Kanzleiprofil enthalten ist und später nicht mehr geändert werden kann.
Hierfür gelten folgende Regeln:
Bitte verwenden Sie nur Kleinbuchstaben, als Sonderzeichen nur Bindestrich und Unterstrich und keine Umlaute.
anwaltsgebot-Namen dürfen nur enthalten:
Name der Anwaltskanzlei, Vor- und Nachname der Anwältin bzw. des Anwalts, Sozietätsname, Name der Anwaltsgesellschaft, Rechtsformzusatz der Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, Kanzleisitz, außerdem folgende Zusätze: kanzlei – anwaltskanzlei – rechtsanwaltskanzlei – ra – rain – rae – anwalt – anwaeltin – anwaelte – anwaeltinnen – rechtsanwalt – rechtsanwaeltin – rechtsanwaelte – rechtsanwaeltinnen (beziehungsweise bei ausländischen Anwälten entsprechende Zusätze wie z.B. abogado).
Bitte beachten Sie auch die gesetzlichen namensrechtlichen Regeln.