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Festpreise für Ihre Kanzlei-Website » anwaltsgebot.de | Anwalt zum Festpreis | Berlin

Wie kann ich meine Festpreise auf anwaltsgebot.de in meine Kanzlei-Website einbinden?

Sie können Ihre über anwaltsgebot.de veröffentlichten Festpreise für Ihre Anwaltsleistungen ganz einfach auf Ihrer Kanzlei-Website einbinden.

Nehmen Sie hierzu in die Unterseite Ihrer Kanzlei-Website, wo Sie Ihre Mandanten über die Vergütung Ihrer Anwaltsleistungen informieren, beispielsweise folgenden Text auf:

Die Anwaltskanzlei …… bietet diverse Rechtsdienstleistungen zu Festpreisen an.

Bitte entnehmen Sie die Details hierzu unter anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis.

Verlinken Sie hierbei die Textzeile anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis mit Ihrem Kanzleiprofil unter anwaltsgebot.de.

Die Internet-Adresse Ihres Kanzleiprofils bei anwaltsgebot.de  wird oben in Ihrem Internet-Browser angezeigt, nachdem Sie Ihr Kanzleiprofil aufgerufen haben.

Nutzen Sie für die Verlinkung folgenden HTML-Code:

<a href=“https://www.anwaltsgebot.de/berlin/kanzleiprofil/IHR-ANWALTSGEBOT-NAME“  target=“_blank“>anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis</a>

Falls Sie bei der Einbindung Ihrer Festpreise in Ihre Kanzlei-Website technische Hilfe benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail an info@anwaltsgebot.de.

Wir helfen gerne.

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