Wie kann ich meine Festpreise auf anwaltsgebot.de in meine Kanzlei-Website einbinden?
Sie können Ihre über anwaltsgebot.de veröffentlichten Festpreise für Ihre Anwaltsleistungen ganz einfach auf Ihrer Kanzlei-Website einbinden.
Nehmen Sie hierzu in die Unterseite Ihrer Kanzlei-Website, wo Sie Ihre Mandanten über die Vergütung Ihrer Anwaltsleistungen informieren, beispielsweise folgenden Text auf:
Die Anwaltskanzlei …… bietet diverse Rechtsdienstleistungen zu Festpreisen an.
Bitte entnehmen Sie die Details hierzu unter anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis.
Verlinken Sie hierbei die Textzeile anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis mit Ihrem Kanzleiprofil unter anwaltsgebot.de.
Die Internet-Adresse Ihres Kanzleiprofils bei anwaltsgebot.de wird oben in Ihrem Internet-Browser angezeigt, nachdem Sie Ihr Kanzleiprofil aufgerufen haben.
Nutzen Sie für die Verlinkung folgenden HTML-Code:
<a href=“https://www.anwaltsgebot.de/berlin/kanzleiprofil/IHR-ANWALTSGEBOT-NAME“ target=“_blank“>anwaltsgebot.de – Anwalt zum Festpreis</a>
Falls Sie bei der Einbindung Ihrer Festpreise in Ihre Kanzlei-Website technische Hilfe benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail an info@anwaltsgebot.de.
Wir helfen gerne.