veröffentlicht von
anwaltskanzlei jan heckmann
bei anwaltsgebot seit:
19. November 2018
Berlin-Prenzlauer Berg, Berlin-Friedrichshagen
Bei Einleitung der Privatinsolvenz ist vom Gesetzgeber gefordert, dass Verbraucher vor der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz einen sogenannten Einigungsversuch durchzuführen haben, dies normiert §305 InsO (Insolvenzordnung).
Dieser Einigungsversuch wird bis zu 19 Gläubigern für einen Pauschalpreis durchgeführt – sodann kann das Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Alle Antragsvoraussetzungen werden geschaffen, es erfolgt eine vollumfängliche Schuldnerberatung.
Alle notwendigen Termine mit dem Mandanten sind im Preis enthalten, der Betrag kann in Raten gezahlt werden – Darlehensraten sind statt dessen nicht mehr zu bedienen.
Das Verfahren kann auch überregional durchgeführt werden, die Kommunikation erfolgt dann über Telefon/Skype, Mail und Fax.