Bei Einleitung der Privatinsolvenz ist vom Gesetzgeber gefordert, dass Verbraucher vor der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz einen sogenannten Einigungsversuch durchzuführen haben, dies normiert §305 InsO (Insolvenzordnung). Dieser Einigungsversuch wird bis zu 19 Gläubigern für einen Pauschalpreis durchgeführt – sodann kann das Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Alle Antragsvoraussetzungen werden geschaffen, es erfolgt eine vollumfängliche Schuldnerberatung. Alle notwendigen Termine mit dem…
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