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Pflichtverteidigung in Strafsachen => Prüfung der Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO

50,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)
Kanzlei (mit Impressum):  Rechtsanwalt Funck
In geeigneten Fällen übernehme ich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger, die für mich den gleichen Stellenwert wie das Wahlmandat hat. Für eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 50,00 € (inklusive Umsatzsteuer) prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen. Eine Übersicht von Mandanten-Bewertungen meiner anwaltlichen Tätigkeit finden Sie hier.

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Berlin-Köpenick

Domainrecht: anwaltliche Erstberatung

119,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)
Kanzlei (mit Impressum):  Rechtsanwalt Dr. Stefan Ricke, MBA
Bei einer Erstberatung erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Eine Erstberatung dient auch dazu, Ihre juristische strategische Position zu ermitteln, juristische strategische Alternativen zu entwickeln und die beste Strategie für Ihr weiteres juristisches Vorgehen (falls von Ihnen gewünscht) auszuwählen. Für eine Erstberatung im Domainrecht berechnet die Anwaltskanzlei Dr. Ricke im Wege…

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Abgabe einer Unterlassungserklärung nach Abmahnung wegen Verletzung von Rechten an Foto: anwaltliche Erstberatung

119,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)
Kanzlei (mit Impressum):  Rechtsanwalt Dr. Stefan Ricke, MBA
Bei einer Erstberatung erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Eine Erstberatung dient auch dazu, Ihre juristische strategische Position zu ermitteln, juristische strategische Alternativen zu entwickeln und die beste Strategie für Ihr weiteres juristisches Vorgehen (falls von Ihnen gewünscht) auszuwählen. Für eine Erstberatung betreffend die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die von Ihnen mittels…

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Privatinsolvenz (Schuldenerlass) – Durchführung des gesetzl. geforderten Einigungsversuchs gem. § 305 InsO

714,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)
Kanzlei (mit Impressum):  anwaltskanzlei jan heckmann
Bei Einleitung der Privatinsolvenz ist vom Gesetzgeber gefordert, dass Verbraucher vor der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz einen sogenannten Einigungsversuch durchzuführen haben, dies normiert §305 InsO (Insolvenzordnung). Dieser Einigungsversuch wird bis zu 19 Gläubigern für einen Pauschalpreis durchgeführt – sodann kann das Insolvenzverfahren durchlaufen werden. Alle Antragsvoraussetzungen werden geschaffen, es erfolgt eine vollumfängliche Schuldnerberatung. Alle notwendigen Termine mit dem…

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Berlin-Prenzlauer Berg
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