In geeigneten Fällen übernehme ich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger, die für mich den gleichen Stellenwert wie das Wahlmandat hat. Für eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 50,00 € (inklusive Umsatzsteuer) prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen. Eine Übersicht von Mandanten-Bewertungen meiner anwaltlichen Tätigkeit finden Sie hier.
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