veröffentlicht von
Rechtsanwalt Dr. Stefan Ricke, MBA
bei anwaltsgebot seit:
18. September 2017
Berlin-Mitte
Bei einer Erstberatung erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Eine Erstberatung dient auch dazu, Ihre juristische strategische Position zu ermitteln, juristische strategische Alternativen zu entwickeln und die beste Strategie für Ihr weiteres juristisches Vorgehen (falls von Ihnen gewünscht) auszuwählen.
Für eine Erstberatung bei einer Abmahnung wegen eines behaupteten Impressum-Verstoßes berechnet die Anwaltskanzlei Dr. Ricke im Wege der Vergütungsvereinbarung gemäß § 34 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einen Betrag in Höhe von 119,00 € (Preis enthält Umsatzsteuer).
Während des bis zu einer Stunde dauernden Beratungsgespräches werden Sachverhalt und rechtliche Fragen sowie Erfolgsaussichten erörtert.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse telefonisch oder per E-Mail einen kurzfristigen Termin zur Erstberatung.
Falls Sie den Erstberatungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir aus organisatorischen Gründen um frühzeitige Benachrichtigung.
Bitte bringen Sie zum Beratungstermin die relevanten Unterlagen mit.